SRH Medinet Fachklinik Alte Ölmühle

Wunsch und Wahlrecht

Alle Informationen finden Sie hier!

Ihre Gesundheit wiederherstellen und ein aktives Leben führen: Die medizinische Rehabilitation kann dabei helfen. Den größten Reha Erfolg werden Sie in der Einrichtung erzielen, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Erkrankung ausgerichtet ist. Zögern Sie nicht und machen Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch und beeinflussen Sie maßgeblich die Wahl Ihrer Rehaklinik und den daraus resultierenden Behandlungserfolg.

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht?

Wenden Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht an. Im Sozialgesetzbuch IX (§8) ist eindeutig geregelt, dass der Kostenträger (z.B. Ihre Renten- oder Krankenversicherung) Ihren Wünschen entsprechen muss. Das heißt, Sie haben das Recht, sich eine geeignete Reha-Einrichtung selbst auszusuchen. Die Kostenträger sollten Ihren berechtigten Wünschen entsprechen. Dabei brauchen Sie sich an keiner Klinik-Liste Ihres Kostenträgers orientieren. Die gewählte Klinik muss lediglich ein paar Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und wie Sie Ihren Antrag auf Wunschklinik begründen können, erklären wir Ihnen hier.

Das sagt der Gesetzgeber

"(1) Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen (...)." (Im Sozialgesetzbuch (§ 8 SGB IX))

Was Sie wissen müssen

Ihr Wunsch und Wahlrecht anwenden

Bei der Wahl Ihrer Wunschklinik können Sie sich auf Ihr Wunsch- und Wahlrecht nach § 8 SGB IX berufen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erklären wir Ihnen hier.

Ein Antrag ist nötig!

Sie wollen eine Reha beantragen, dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Wenn Sie noch keinen Reha-Antrag gestellt haben, aber bereits eine Wunschklinik haben: Reichen Sie das speziell dafür vorgesehene Formular zum Wunsch- und Wahlrecht direkt mit dem Reha-Antrag und den Befunden bei dem Kostenträger ein. Mit Hilfe Ihres Arztes oder des Sozialdienstes können Sie begründen, warum Sie sich für genau diese Klinik entschieden haben. 
  • Wenn Sie Ihren Reha-Antrag bereits verschickt haben, aber versäumt haben das Formular mitzuschicken: Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht noch nachträglich ein und verweisen Sie auf Ihren Reha-Antrag
  • Was, wenn der Kostenträger mir bereits eine Rehaklinik zugewiesen hat? Stellen Sie einfach einen Antrag auf Heilstättenänderung. Diesen Antrag sollten Sie unbedingt innerhalb der Widerspruchsfrist stellen.

Alle Formulare stellen wir Ihnen am Seitenende gern zum Download zur Verfügung.

Einige Voraussetzungen müssen allerdings dafür erfüllt sein:

  • Ihre Wunschklinik muss nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung medizinisch geeignet sein.
  • Ihre Wunschklinik sollte über einen Versorgungsvertrag mit den Sozialversicherungen verfügen. Zum Beispiel nach § 111 SGB V mit den Gesetzlichen Krankenkassen oder einem Belegungsvertrag nach § 21 SGB IX mit den Trägern der Rentenversicherung. Die SRH Fachklinik Alte Ölmühle haben diese Versorgungsverträge.
  •  Ihre Wunschklinik sollte über anerkannte Qualitätsstandards und ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen.

Immer wieder haben Patienten Schwierigkeiten, im Verfahrensdschungel bei der Antragstellung einer Rehabilitationsmaßnahme den Überblick zu behalten. Der Arbeitskreis Gesundheit e. V. hat hilfreiche Übersichten zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation zusammengestellt.

Damit Ihrem Antrag auf Ihre Wunschklinik stattgegeben wird, sollten Sie die Wahl der Klinik gut zu begründen. Ein wichtiger Grund ist vor allem die besondere medizinische Eignung der Klinik sein. Weitere Gründe wie Wohnortnähe, Unterbringungsmöglichkeiten für eine Begleitperson, Nähe zum Krankenhaus, in dem Sie behandelt wurden usw. können aber auch nützlich sein. Wir haben Ihnen einige Argumentationsgründe nachfolgend aufgelistet.

Nicht selten werden Zuzahlungen vom Leistungsträger gefordert, wenn Sie Ihre Wunschklinik einfordern. Auch wenn Ihr Rehabilitationsträger eine andere für ihn kostengünstigere
Klinik bevorzugt, darf er Ihnen einen eventuellen Differenzbetrag nicht berechnen. Das Gesetz sieht eine Zuzahlungspflicht nicht vor, da die medizinische Rehabilitation zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählt. Lediglich die üblicherweise anfallende tägliche Zuzahlung von 10 Euro muss geleistet werden. Die Dauer der Zuzahlung ist auf längstens 28 Kalendertage innerhalb eines Kalenderjahres beschränkt.

Ihre Reha wurde genehmigt, aber die von Ihnen gewünschte Reha-Klinik abgelehnt?

So können Sie innerhalb der genannten Frist einen Widerspruch beim zuständigen Kostenträger einlegen. Diese finden Sie meist am Ende des Bewilligungsschreibens. Die Frist beträgt üblicherweise 4 Wochen. Auch hier sollten Sie sinnvolle Argumente für Ihre Wunschklinik nennen. In diesem Widerspruch sollten Sie die medizinischen und persönlichen Gründe, die Ihre Klinik-Wahl stützen, unbedingt nochmals bekräftigen. Ergänzen Sie den Antrag außerdem durch eine Stellungnahme oder ein Gutachten Ihres Arztes. Nutzen Sie für Ihren Widerspruch das Formular: Widerspruch bei Ablehnung der Wunschklinik.

Tipp: Wenn Sie für die Argumentation Ihrer Wunschklinik etwas länger Zeit brauchen, legen Sie vorab Widerspruch ohne Begründung ein. So halten Sie die Frist ein und können die Begründung  nachreichen. Hilfe dabei leistet die nachstehende Argumentationshilfe.

Sie haben die Wahl

Gute Begründung hilft!

Argumentationsgründe für Ihre Wunschklinik

Nicht immer ist es einfach, die Entscheidung für eine bestimmte Rehabilitationseinrichtung sinnvoll zu begründen. Der wichtigste Grund für die Bewilligung ist die medizinische Eignung der Wunschklinik zur Behandlung Ihrer Erkrankung. Grundsätzlich muss hier zwischen medizinischen und persönlichen Gründen unterschieden werden, wobei der medizinischen Begründung insgemein mehr Gewicht zukommt. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Gründe auf Ihre Erkrankung zutreffen.

Hinweis: Listen Sie die wichtigsten Gründe unbedingt zuerst auf! Stellen Sie die medizinische Eignung der Wunschklinik in den Vordergrund. Begründen Sie verständlich und präzise.
Denn Ihr Kostenträger entscheidet ausschließlich anhand Ihres Antrages, ob Ihre Wunschklinik bewilligt wird.

Mögliche medizinische Gründe

  • Stimmiges medizinisches-therapeutisches Therapieangebot ("In dieser Klinik wird mir eine speziell auf mein Erkrankungsbild zugeschnittete Therapie angeboten.")
  • Behandlung von Nebenerkrankungen ("Meine Wunschklinik deckt auch meine Nebenerkrankungen mit ab.")
  • Wohnortnähe ("Für meinen Therapieerfolg ist es geplant auch Angehörige in die Therapie mit einzubeziehen.")
  • Psychische Wohlbefinden ("Ich verspreche mir von der Behandlung in meiner Wunschklinik den größtmöglichen Rehabilitationserfolg.")
  • Geringe Wartezeit ("Für meinen Rehabilitationserfolg ist eine zeitnahe Aufnahme nötig. Meine Wunschklinik hat mir eine diese zugesichert.")
  • Barrierefreiheit ("Meine Wunschklinik ist barrierefrei, wodurch mein Aufenthalt erleichtert und so einen reibungsloseren Ablauf der Rehabilitation ermöglicht wird.")

Mögliche persönliche Gründe

  • Umgebung der Wunschklinik ("Meine persönliche Lebenssituation passt zur Klinik, weil ... (Alter, Familiensituation, Geschlecht, Religion etc.).")
  • Positive Reha-Prognose ("Ich war bereits in der Klinik und habe gute Erfahrungen gemacht.")
  • Entfernung zum Wohnort ("Die Klinik ist in der Nähe/ weiter entfernt von meinem Wohnort. Für mich ist es wichtig, in der gewohnten Umgebung zu sein. Besuche von Angehörigen sind meinem Genesungsverlauf zuträglich. " Oder: "Der Abstand zum Umfeld ist mir wichtig. Der Abstand zu Angehörigen können den Behandlungserfolg verbessern.")